Porzellanflohmarkt 2003

Porzellanflohmarkt 2003

Porzellanflohmarkt 2003

Porzellanfabrik Aelteste Volksstedt

1762 ersucht Georg Heinrich Macheleid den Fürsten Johann Friedrich von Schwarzburg-Rudolstadt um die Konzession zur Errichtung einer Porzellanfabrik in Sitzendorf (Schwarzatal). Die Konzession wird am 4. Oktober erteilt. 1762 wird die Fabrik nach Volksstedt, also in die Nähe des Hofes verlegt. Am 15. April wird der Haupt-Societäts-Vertrag geschlossen, dem unter anderen Macheleid, Fürst Johann Friedrich und Hofrat August Friedrich North als Geschäftsführer angehören.

1764 zieht sich Georg Heinrich Macheleid verstimmt aus der Firma zurück und erhält vom Fürsten eine lebenslange Pension. 1767 wird die Fabrik an dem Erfurter Christian Nonne verpachtet (siehe hierzu Egerländer Porzellanfabriken). 1782 wird der Pachtvertrag mit Christian Nonne verlängert, nachdem zwischenzeitlich Georg Wilhelm Greiner und Johann Karl Heinold als Pächter gewonnen werden konnten.

1799 Ein Jahr nach der Übernahme durch den Prinz Ernst Constantin von Hessen-Phillipsthal verkauft dieser die Fabrik 1799 an die Firma Greiner & Holzapfel.

1822 wird die Fabrik von der Firma Greiner, Stauch & CO. übernommen, die sich aber bereits 1869 wieder zur Aufgabe gezwungen sieht. 1861 Der Betrieb wird von Porzellanmaler Karl Ens sen. aus Lauscha und Clemens Triebner aus Weimar erworben und firmiert als Triebner, Ens & CO. Die spürbare qualitative und künstlerische Verbesserung der Erzeugnisse ist der Mitarbeit des Modelleurs Eduard Ens und seines Bruders Karl Ens jun. zu verdanken.

1895 gründet Richard Eckert in Rudolstadt die Luxusporzellanfabrik Richard Eckert & CO. AG (Figürliche Luxusartikel) die 1930 der Ältesten Volkstedter Porzellanfabrik angegliedert wird. 1899 Die Zahl der Neugründungen von Porzellanfabriken in Rudolstadt zwischen 1890 und 1908 ist wohl Veranlassung, die ehemalige Firma Triebner, Ens & Eckert, die auf die Macheleidische Gründung 1762 zurück geht und jetzt als Aktiengesellschaft betrieben wird, als Älteste Volkstedter Porzellanfabrik AG zu bezeichnen.

1909 Die Älteste Volkstedter Porzellanfabrik und die Porzellanfabrik Unterweißbach, vorm. Mann & Porzelius AG schliessen sich zusammen und firmieren als Älteste Volkstedter Porzellanfabrik und Porzellanfabrik Unterweißbach, vorm. Mann und Porzelius Aktiengesellschaft. Im Rahmen dieses Unternehmens entstehen im gleichen Jahr unter der Direktion von Max Adolf Pfeiffer die Schwarzburger Werkstätten für Porzellankunst. Diese für das Unternehmen sehr erfolgreiche Zeit ist nicht zuletzt ein Verdienst von Dr. Edmund Troester, der von 1908 - 1931 der Ältesten Volksstedter als Direktor vorstand.

1936 Die Älteste Volksstedter Porzellanfabrik und Porzellanfabrik Unterweißbach muss als Folge der Weltwirtschaftskrise Konkurs anmelden. Der Unterweißbacher Betrieb wird von der Ältesten getrennt. 1937 Die Älteste Volksstedter Porzellanfabrik bleibt nach Abschluss des Konkursverfahrens bestehen und produziert unter dem Namen Staatliche Porzellanmanufaktur Thüringen weiter. Durch das Engament von Leitung und Belegschaft gelingt die ökonomische Gesundung des Unternehmens.

1949 Die Staatliche Porzellanmanufaktur Thüringen wird in Volkseigentum überführt. 1977 Als Älsteste Volksstedter Porzellanfabrik wird der Betrieb dem VEB Vereinigte Zierporzellanwerke Lichte, dem grössten Produzenten von Zierporzellan in Europa angeschlossen und kann dadurch eine weitere qualitative und quantitative Verbesserung seines Sortiments vornehmen.

1990 wurde die Älteste Volksstedter Porzellanmanufaktur durch die königlich privilegierte Tettau übernommen. Beide gehören heute zum Seltmann Konzern.

2006/07 wurde das Fabrikgebäude der Porzellanmanufaktur aus dem 18. Jahrhundert zu einer gläsernen Manufaktur umgebaut. Besucher können nun die kunsthandwerkliche Entstehung der Werke verfolgen. Im ebenfalls neu eingerichtetem Werksmuseum sind Mustervorlagen, Modelle und Formen ausgestellt.

Hinweis

OLG Jena v. 02.04.2008: Wird mit dem Gründungsjahr geworben, so ist dies dann nicht irreführend, wenn das angegebene Gründungsdatum zutreffend ist und seit dem genannten Datum eine ausreichende Kontinuität der Unternehmensführung vorliegt. Umgekehrt ist die Werbeangabe irreführend im Sinne von § 5 Abs. 2 Nr. 3 UWG, wenn ein unzutreffendes Gründungsjahr benannt wird und bzw. oder die erforderliche Unternehmenskontinuität nicht besteht.

Das OLG Jena (Urteil vom 02.04.2008 - 2 U 906/07) hat entschieden: Zum Verkehrsverständnis betreffend das Gründungsjahr einer Porzellanmanufaktur. Zur sekundären Darlegungslast des Unterlassungsschuldners wegen einer irreführenden Angabe betreffend das Gründungsjahr, wenn dieser die Angaben zum Gründungsjahr seines Betriebes nach vielen Jahren ändert. Zum Sachverhalt: Die Parteien sind Wettbewerber auf dem Gebiet der Porzellanmanufaktur. Die Verfügungsbeklagte verwendet Werbematerialien und ein Signet (Bodenmarke), im Rahmen derer zusammen mit einem Bildzeichen und der Firma „Aelteste Volkstedter“ auf das Jahr 1760 Bezug genommen wird.

1760 hatte Georg Macheleid nach seiner (Wieder-)Entdeckung des Porzellans ein Privileg durch den Fürsten Johann Friedrich von Schwarzburg-Rudolstadt erhalten. Noch bis zu einem Zeitpunkt im Jahre 2006 - im einzelnen streitig - verwendete die Verfügungsbeklagte bzw. ihre Rechtsvorgänger werbemässig die Jahresangabe 1762. Die Verfügungsklägerin sieht in der ihrer Auffassung nach das Gründungsdatum der Verfügungsbeklagten nicht richtig wiedergebenden Verwendung der Jahresangabe 1760 eine Irreführung der Verbraucher und hat eine Unterlassungsverfügung beantragt.

Das Landgericht hat den Antrag auf Erlass einer Unterlassungsverfügung zurückgewiesen, weil die Verfügungsklägerin die Voraussetzungen für einen Unterlassungsanspruch wegen Irreführung nicht habe glaubhaft machen können. Die vorgelegten historischen Quellen seien insoweit nicht belastbar. Mit der Berufung rügte die Verfügungsklägerin die rechtliche Bewertung durch das Landgericht und berief sich auf einen zu ihren Gunsten sprechenden Anscheinsbeweis. Die Berufung hatte Erfolg